E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Anfang | << | 53 54 55 56 57 [58] 59 60 61 62 63 | >> | Ende

Besucht ein behindertes Kind anstelle einer Förderschule eine Tagesbildungsstätte, so steht ihm als zusätzlicher Anspruch ein "Schulstarterpaket" zu.
Bundessozialgericht, Urteil vom 19.06.2012
Ein Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs ist nicht an eine Frist gebunden und kann auch erstmalig im Beschwerdeverfahren gestellt werden.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.06.2012
Das Familiengericht hat in einem Umgangsrechtsverfahren entweder den Umfang und die Ausübung der Umgangsbefugnis konkret zu regeln oder, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einzuschränken oder auszuschließen.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 31.05.2012
Im Rahmen der Prüfung der Leistungsfähigkeit anhand eines dem Unterhaltspflichtigen zu belassenen Selbstbehalts sind sog.
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 23.05.2012
Die Grunderwerbssteuerpflicht beim Erwerb eines Grundstücks vom früheren Partner entfällt nur dann, wenn die Scheidung Grund für die Übertragung ist.
Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10.05.2012
Die religiös motivierte Beschneidung eines nicht einwilligungsfähigen Jungen durch einen Arzt ist strafbar.
Landgericht Köln, Urteil vom 07.05.2012
Eltern haften für die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, auch wenn es um die Teilnahme des eingenen Kindes am Straßenverkehr geht.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2012
Die durch den Besuch eines zweisprachigen Kindes entstehenden Kosten sind als Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.04.2012
Die Ablehnung der Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft begründet nicht allein durch das rechtliche Interesse eines Dritten seine Beschwerdeberechtigung.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.04.2012
Eine mit einem Demenzkranken geschlossene Ehe kann Bestand haben, wenn ein öffentliches Interesse oder die Interessen der Ehepartner und deren Kinder dieser nicht entgegen stehen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.04.2012
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-10-04 wid-29 drtm-bns 2024-10-04