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Ein materiell beteiligter Versorgungsträger kann kein Rechtsmittel mit der Begründung einlegen, ein weiterer beteiligter Versorgungsträger hätte ein intern auszugleichendes Anrecht unrichtig ausgeglichen und die Ausgleichungsvorschriften unrichtig gehandhabt, mithin muss der Versorgungsträger nicht uneingeschränkt über die materielle Richtigkeit gerichtlicher Anordnungen zum Wertausgleich wachen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2016
Kindergeld ist im Sinne des Prozesskostenhilferechts grundsätzlich Einkommen des Beziehers, soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.12.2016
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.12.2016
Allein die Tatsache, dass jemand die erste juristische Staatsprüfung abgelegt hat, die im Ausland anerkannt wird, trifft noch keine Aussage darüber, ob durch diese abgeschlossene Ausbildung besondere Kenntnisse erworben wurden, die für die Führung der Betreuung erforderlich sind, sodass eine höhere Betreuervergütung aufgrund besonderer Kenntnisse und Fertigkeiten verlangt werden kann.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.12.2016
Ein bestehender gerichtlicher oder urkundlicher Unterhaltstitel kann außergerichtlich durch einen neuen Vollstreckungstitel durch die Beteiligten des Unterhaltsprozesses grundsätzlich ersetzt werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.12.2016
Eine unter Betreuung stehende Person braucht für eine Willenserklärung, die eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betrifft, wie etwa den Erwerb einer geringen Menge Alkohol, nicht der Einwilligung seines Betreuers, wenn nicht das Betreuungsgericht einen qualifizierten Einwilligungsvorbehalt ausgesprochen hat.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.12.2016
Jedes Kind hat ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.11.2016
Nicht unterhaltspflichtig ist, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, den Unterhalt ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts zu gewähren.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.11.2016
Tragen beide Eltern die gemeinsame elterliche Sorge und können sie sich in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil alleine übertragen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.11.2016
Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.11.2016
 

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