E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Umgangsrecht mit nichtehelichem Kind

Dem leiblichen Vater eines nichtehelichen Kindes steht unter Umständen ein Umgangsrecht zu, auf dessen Durchsetzung Behörden und Gerichte hinzuwirken haben.

Soweit es dem Kindeswohl dient und beim leiblichen Vater die Bereitschaft und Eignung zur Erziehung besteht, steht diesem ein Umgangsrecht mit seinem nichtehelichen Kind zu. Auf die Durchsetzung dieses Umgangsrechts haben die Behörden und Gerichte nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegebenenfalls auch mit Zwangsmaßnahmen gegenüber den Pflegeeltern hinzuwirken. Insbesondere dann, wenn die Übertragung des Sorgerechts auf den Vater wegen des bisher fehlenden Kontakts vorübergehend ausgeschlossen ist, steht diesem ein verstärkter Anspruch auf regelmäßigen Umgang mit seinem Kind zu. Zu dessen Durchsetzung kann sogar die Herausnahme des Kindes aus seiner Pflegefamilie in Betracht kommen, wenn anders das Umgangsrecht nicht realisiert werden kann.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-03-19 wid-29 drtm-bns 2024-03-19