E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Verbraucherinsolvenz wegen Unterhalt

Unterhaltsschuldner müssen nur zur Sicherung des Unterhalts ihrer minderjährigen Kinder ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen, nicht aber wegen des Unterhaltsanspruchs des Exgatten.

Wer seinen minderjährigen Kindern Unterhalt schuldet, muss all seine wirtschaftlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Dies führt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs sogar dazu, dass bei finanzieller Überforderung ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu beantragen ist. Insbesondere muss sich der Unterhaltsschuldner dann zu diesem Schritt bewegen, wenn sonstige Verbindlichkeiten den Unterhaltsanspruch gefährden.

Diese Verpflichtung besteht nach einem weiteren Urteil des Bundesgerichtshofs allerdings nicht, wenn der Unterhalt der geschiedenen Ehefrau gefährdet ist. Die Bundesrichter leiten diese Unterscheidung aus der unterschiedlichen Rangfolge der Unterhaltsansprüche und deren Gewichtung durch den Gesetzgeber ab.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-03-19 wid-29 drtm-bns 2024-03-19