E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Umgangsrecht umfasst Übernachtung

Kinder dürfen zumindest dann bei ihrem leiblichen Vater übernachten, wenn dieser ohne diese Übernachtungsmöglichkeit sein Umgangsrecht gar nicht ausüben könnte.

Kann ein leiblicher Vater sein Umgangsrecht wegen der großen Entfernung zum Wohnort der Mutter nur ausüben, wenn sein Kind bei ihm übernachten kann, schließt das Umgangsrecht auch die Übernachtung mit ein. Denn an-dernfalls würde das Umgangsrecht ins Leere laufen, was ohne besondere anderweitige Umstände nicht hinnehmbar ist, so das Oberlandesgericht Zweibrücken. Die Richter wiesen daher noch im Vorfeld eines Umgangsrechtsstreits einen Antrag der Mutter auf Prozesskostenhilfe wegen offensichtlicher Erfolglosigkeit ab.

 
[mmk]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-03-28 wid-29 drtm-bns 2024-03-28