E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Kein Umgangsausschluss durch gerichtlich gebilligten Vergleich

Ein Umgangsverfahren kann nur durch Beschluss des Familiengerichts oder einen familiengerichtlich gebilligten Vergleich beendet werden.


Ein Umgangsausschluss kann nicht in einem familiengerichtlich gebilligten Vergleich vereinbart werden.

Grundsätzlich kann ein von Amts wegen eingeleitetes familiengerichtliches Verfahren auch durch den Erlass einer Kostenentscheidung beendet werden, wenn die Gründe, die zur Einleitung des Verfahrens geführt haben, nachträglich wegfallen sind oder sonst kein Regelungsbedürfnis mehr besteht.
 
Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil OLG Braunschweig 2 UF 187 19 vom 13.05.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-10-30 wid-29 drtm-bns 2024-10-30