E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Beschwerderecht beim Handeln im Inreresse des Betroffenen

Das Recht der Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung steht im Interesse des Betroffenen dessen Ehegatten, den Eltern, Großeltern, Pflegeeltern, Abkömmlingen und Geschwistern des Betroffenen zu.

Das Recht der Beschwerde kann auch einer Person seines Vertrauens zustehen, wenn sie im ersten Rechtszug beteiligt worden ist. Maßgeblich ist, ob das Rechtsmittel dem objektiven Interesse des Betroffenen dient.

Eine Beschwerdebefugnis besteht nur dann nicht, wenn der Rechtsmittelführer erkennbar ausschließlich eigene Interessen verfolgt.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 410 19 vom 08.01.2020
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Kaiserstraße 23
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-11-24 wid-29 drtm-bns 2024-11-24