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OLG Köln: Über wahre Tatsachen aus dem Bereich der Sozialsphäre darf in der Regel berichtet werden.

Ein Online-Magazin durfte einen Artikel über ein mutmaßliches Verhältnis der Kabarettistin und Schauspielerin Carolin Kebekus und dem Kabarettisten Serdar Somuncu veröffentlichen.

Das Oberlandesgericht Köln wies die Unterlassungsklage von Kebekus gegen derartige Veröffentlichungen des Online-Magazins ab. Grundsätzlich darf über wahre Tatsachen aus dem Bereich der Sozialsphäre, welcher auch die Ehe zuzuordnen ist, berichtet werden. Ob Sonuncu und Kebekus tatsächlich verheiratet sind, konnte nicht abschließend geklärt werden. Aufgrund zahlreicher Anhaltspunkte nahm das Oberlandesgericht Köln jedoch an, dass die beiden Kabarettisten verheiratet sind. Ein Anspruch auf Unterlassung ergibt sich auch nicht daraus, dass dem Online-Magazin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die Wahrheit der Aussagen nicht bewusst war.
 
OLG Köln, Urteil OLG Koeln 15 U 92 16 vom 06.04.2017
Normen: Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK; Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK
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