E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Gericht kann von der Erhebung von Gerichtskosten absehen

Entscheidet das Gericht abschließend über die Kosten des gesamten Verfahrens, hat es auch zu prüfen, ob von der Erhebung von Gerichtskosten abgesehen werden kann.

Der Kostenschuldner soll nicht mit Mehrkosten belastet werden, die durch eine unrichtige Sachbehandlung des Gerichts entstanden sind.

In isolierten Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft entspricht es regelmäßig der Billigkeit, der Mutter und dem potentiellen Vater die Gerichtskosten des Verfahrens hälftig aufzuerlegen und sie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten selbst tragen zu lassen, wenn ohne sachverständige Klärung begründete Zweifel bestünden, wer der Vater sei.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 143 14 vom 07.01.2015
Normen: FamFG § 81 Abs. 1 S. 2
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-03-29 wid-29 drtm-bns 2024-03-29