E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Eingriffe in das elterliche Sorgerecht unterliegen auch hinsichtlich der Gestaltung des Verfahrens der verfassungsgerichtlichen Kontrolle

Eingriffe in das elterliche Sorgerecht unterligen strengster verfassungsgerichtlicher Kontrolle und umfassen neben der Anwendung des einfachen Gesetzesrechts auch die Gestaltung des Verfahrens.

Dazu zählt auch die Gestaltung des Verfahrens zur Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen für die Entscheidung.

In dem entschiedenen Fall beantragte der aus Spanien stammende Vater einer behinderten Tochter das alleinige Sorgerecht für seine Tochter. Die Tochter sollte sich nach dem Willen des Vaters einer Hüftoperation unteziehen.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof entscheid, dass es in einem solchen Sachverhalt auch darauf ankommt, ob das über die Übertragung des alleinigen Sorgerechts entscheidende Gericht unter anderem die Möglichkeiten ermittelt hat, ob die Tochter lebenslang in Spanien benötigte öffentliche Leistungen erhalten würde. Insoweit muss das Gericht amtliche Auskünfte oder Sachverständigenangaben einholen.
 
Berliner Vefassungsgerichtshof, Urteil VerfGH 158 12 vom 19.03.2013
Normen: BLNVerf Art. 12
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-04-25 wid-29 drtm-bns 2024-04-25