E-Mail 02173 / 8560424 01578 / 603 22 77 Anfahrt Kanzlei

Üble Nachrede bei der Behauptung des Vorliegens von Partnerschaftsgewalt und Kindeswohlgefährdung in einer Familie

Die Behauptung, in einer Familie gäbe es Probleme mit Partnerschaftsgewalt und das Wohl der in der Familie lebenden Kinder sei gefährdet, stellt eine Tatsachenbehauptung dar, die dem Beweis zugänglich ist.

Die Verbreitung solcher Tatsachen kann nicht damit gerechtfertigt werden, dass die Verbreitung zur Wahrung des Kindeswohls erfolgte, mithin berechtigte Interessen wahrgenommen wurden. Besteht die Möglichkeit die zuständigen Behörden über eine eventuelle Kindeswohlgefährdung zu informieren oder die Personen zu benennen, die unwahre Tatsachen verbreiten, so stellt dies ein geeignetes und milderes Mittel zur Wahrung des Kindeswohls dar.
 
Amtsgericht Rosenheim, Urteil AG Rosenheim 1 Cs 420 Js 18674 11 vom 03.11.2011
Normen: StGB §§ 186, 194
[bns]
 

Kanzlei Dudwiesus

Mobil: 01578 / 603 22 77

www.kanzlei-dudwiesus.de
info@kanzlei-dudwiesus.de

Hauptsitz Langenfeld

Klosterstraße 2
40764 Langenfeld
Tel: 02173 / 8560424
Fax: 02173 / 8560426

Zweitsitz (Solingen)

Fürker Straße 47
42697 Solingen
Tel: 0212 / 520 879 57

Zweitsitz (Düsseldorf)

Elisabethstraße 44-46
40217 Düsseldorf
Tel: 0211-781751 22
Fax: 0211-781751 21

lnfd-dudw 2024-03-29 wid-29 drtm-bns 2024-03-29